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Aktuelles - Verkehrsrecht


Juni 2010

Vollstreckung von ausländischen Geldbußen

Bisher war der seit 2005 existierende Rahmenbeschluss des EU-Rats vom 24.02.2005 über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Nunmehr ist im Februar der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden. Hiernach soll demnächst die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen ermöglicht werden, sobald diese mehr als 70,00 EUR betragen. Das Gesetz soll am 01.10.2010 in Kraft treten und alle nach dem 30.09.2010 rechtskräftig gewordenen Geldsanktionen erfassen.

Bereits jetzt ist darauf hinzuweisen, dass künftig damit das übliche „ignorieren bzw. aussitzen“ von ausländischen Geldbußen nicht mehr möglich sein wird. Hier ist mit Vollstreckungsmaßnahmen zu rechnen.

Blutentnahme ohne Richtervorbehalt führt nicht automatisch zum Beweisverwertungsverbot.

Das OLG Oldenburg hat in einer Entscheidung aus November 2009 entschieden, dass eine Verfahrensrüge gegen die Verwertung einer unter Verletzung des Richtervorbehalts gewonnen Blutprobe nicht zwingend zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Vielmehr ist hierfür erforderlich, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung rechtzeitig einer Verwertung der rechtswidrig gewonnen Blutprobe widerspricht.

Hinweis:
Es zeigt sich auch an dieser Entscheidung, dass ein Angeklagter sich bei Verletzung des Richtervorbehalts nicht per se auf ein Beweisverwertungsverbot berufen kann sondern auch hierfür die strafprozessualen Spielregeln einzuhalten sind. Dies bedarf einer motivierten und kompetenten Verteidigung.





Juni 2010

Neue Entscheidung zum Unfallersatztarif

Der BGH hat im Februar 2010 erneut zu der Frage der erstattungsfähigen Mietwagenkosten und der Schadensminderungspflicht des Unfallgeschädigten geurteilt. Im Rahmen seiner Entscheidung hat der BGH klar gestellt, dass der Geschädigte nur dann auf einen günstigeren Tarif verwiesen werden kann, wenn dieser Tarif dem Geschädigten „ohne weiteres“ zugänglich gewesen ist. Dass dies der Fall war, ist von dem Schädiger dar zu legen und zu beweisen.

Hinweis:
Für alle Unfallgeschädigten gilt nach den jüngsten Entscheidungen des BGH um so mehr, dass auf Geschädigtenseite die Erforderlichkeit des gewählten Tarifes z. B. aus der Eil- bzw. Notsituation heraus dargestellt wird, um von vornherein die zu erwartende Rüge des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht abzuwehren bzw. zu erschweren. Letztendlich bleibt es dabei, dass dem Geschädigten hier unbedingt zur Vorsicht geraten ist.




Juni 2010

Recht des Verkäufers zur Untersuchung

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung aus März 2010 entschieden, dass es zu der Obliegenheit des Käufers gehört, dem Verkäufer nach einer käuferseitigen Mängelrüge die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Rüge zur Verfügung zu stellen. Diese Untersuchungsbereitschaft des Käufers darf dieser auch nicht von bestimmten Bedingungen abhängig machen.

Im entschiedenen Fall hatte der Käufer die Bereitschaft zur Überprüfung der Kaufsache davon abhängig gemacht, dass der Verkäufer sich mit einer Ersatzlieferung einverstanden erklärt. Dies hat der BGH nunmehr als unzulässige Bedingung angesehen und damit den nachfolgend vom Käufer ausgesprochenen Rücktritt vom Kaufvertrag als unwirksam angesehen.

Hinweis:
Der Käufer sollte bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache unbedingt anwaltlichen Rat suchen, um nicht aufgrund formaler Fehler bzw. Obliegenheitsverletzungen mit seinen grundsätzlich berechtigten Sachmängelhaftungsansprüchen zu scheitern.