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Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter

KG Berlin, Urteil vom 10.05.2022 – 3 Ss 27/21

Während bisher die Frage der Fahreignung für Elektroscooter-Fahrer noch unbestimmt war, stellt nun das Kammergericht fest, dass Fahrzeugführer eines Elektroscooters nun auch (absolut) Fahruntauglich sind, sobald sie eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille erreichen. Somit können nun auch Maßregelungen hierauf angewandt werden.

 

Hinweis:

Die aktuellen Maßregelungen zu Verstößen auf und mit dem Elektroscooter sind auf dem Bußgeldkatalog aufrufbar.

 

Aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit einem Elektroscooter droht demnach der Entzug der Fahrerlaubnis, also des PKW-Führerscheins, als Folge.

 

Spätestens mit einer entsprechenden Anhörung oder Maßregelung erscheint die Inanspruchnahme fachanwaltlicher Unterstützung dringend geboten.