Erbrecht aktuell

Vor- und Altschadenproblematik

OLG Hamm Beschluss vom 07.04.2022 – 7 U 82/21

Das Oberlandesgericht Hamm beschloss, dass Schäden die „weitgehend“ durch den streitgegensächlichen Unfall verursacht wurden und mit dem Vorgang dieses Unfalls zusammenpassen, eine Schätzung erlauben. Hierbei werden eindeutige Vorschäden ausgeschlossen, während bei den verbleibenden Schäden, welche nicht mit Sicherheit vom Unfallgeschehen ausgeschlossen werden können, ein Abschlag vorgenommen wird.

 

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