Arbeitsrecht

Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Datenmanipulation

Das Arbeitsgericht Bonn hatte kürzlich über den Antrag auf Zulassung der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zu entscheiden. Dem Betriebsratsmitglied wird durch den Arbeitgeber die Datenmanipulation bei einer Schulungssoftware für Arbeitssicherheit vorgeworfen.

Da der Betriebsrat die notwendige Zustimmung verweigerte, rief der Arbeitgeber das Arbeitsgericht an. Das Arbeitsgericht Bonn erteilte die Zustimmung und folgte damit der Einordnung des Vorwurfs als gravierende Pflichtverletzung.

Hinweis:

Mit der vorliegenden Entscheidung zeigt sich, dass die Softwaremanipulation zwar in der Automobilbranche (gefühlt…) weitestgehend folgenlos bleibt, m Arbeitsverhältnis jedoch durchaus die Gefahr einer fristlosen Kündigung beinhaltet. In allen Fällen, in denen es um den Vorwurf schwerer Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis geht, bedarf es dringend der Inanspruchnahme fachanwaltlicher Unterstützung.