Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat vor kurzem bestätigt, dass die Ablehnung eines Bewerbers auf eine Stelle als Lehrer wegen fehlender charakterlicher Eignung zu Recht erfolgt ist. Hintergrund war der Umstand, dass der Bewerber wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war, da er ohne Fahrschein die S-Bahn genutzt hatte und hierbei einen verfälschten Fahrschein vorgelegt hatte.
Das Landesarbeitsgericht hielt die Entscheidung der I. Instanz, wonach die Ablehnung des Bewerbers mangels charakterlicher Eignung zutreffend sei, für rechtsfehlerfrei und wies die Klage des Bewerbers ab.
Hinweis:
Auch relativ harmlos erscheinende Verurteilungen können im Hinblick auf eine Tätigkeit für den öffentlichen Dienst ein Ausschluss-Kriterium darstellen. Die Entscheidung des LAG Berlin- Brandenburg zeigt erneut, wie wichtig ein tadelloser Lebenswandel auch im Hinblick auf die berufliche Karriere ist.